Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Bei der Feststellung, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist auf den vom Steuerpflichtigen erzielten Totalgewinn (Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Beendigung) und nicht auf einzelne Periodenergebnisse abzustellen.