Seit 2018 wird Kindergeld rückwirkend für sechs Monate vor Antragseingang bei der Familienkasse gezahlt – wenn es nicht im Bescheid für längere Zeit festgesetzt wurde.
Die Mittel aus dem Förderprogramm wurden innerhalb der Länder in der Regel nach dem Windhundprinzip vergeben: Die Bearbeitung und Genehmigung erfolgte nach Antragseingang.