Die überlebenden Deportationsopfer galten also weiterhin als staatenlos, waren mithin Bürger minderen Rechts und ohne rechtliche Möglichkeit, Entschädigungs- und Restitutionsverfahren zu führen.
Als Fachmann für die Problematik Wiedergutmachung gestaltete er das bundesrepublikanische Entschädigungs- und das Rückerstattungsgesetz wesentlich mit.
Die Einsprache kann eine Begründung enthalten; richtet sie sich nur gegen den Entschädigungs- beziehungsweise Kostenentscheid, ist eine Begründung zwingend.