Seit der Einführung des im Jahr 1993 können durch gewonnene Direktmandate, die nicht dem Stimmenverhältnis einer Partei entsprechen, Überhangmandate, also zusätzlich Sitze im entstehen.
Der Entscheid war innerhalb des Richtergremiums nicht unumstritten (Stimmenverhältnis 3:2), nichtsdestotrotz dürfte er nun für längere Zeit Bestand haben.
Wesentliche Änderungen sind die Ausgleichsmandate, die das Stimmenverhältnis nach dem Auftreten von Überhangmandaten aufrechterhalten, und der Wegfall des negativen Stimmgewichts durch Überhangmandate.