Die Einsetzung eines c.r.p. habe allerdings nicht zur Eigenständigkeit der Gemeinde beigetragen und in einem Teufelskreis die Unselbstständigkeit vergrößert.
Andererseits ist auch eindeutig, dass extreme Gängelung und Unselbstständigkeit in der Erziehung Abhängigkeiten schaffen, die die Entstehung von Autonomie verhindern.