Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Verwaltungskosten sollen dabei der grundsätzlichen Konstruktion der öffentlichen Abgaben nach nur solche Leistungen des Staates abdecken, welche im überwiegenden Einzelinteresse, quasi als Sonderleistung des Staates an den Privaten erbracht werden.