Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Die börsentäglich festgestellten Kursnotierungen werden nebst Kurszusätzen in den Medien, insbesondere den regionalen und überregionalen Börsenpflichtblättern veröffentlicht.
Wenn die Kursschwankungen und damit Kursrisiken jedoch so groß sind, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr stattfinden kann, darf die Geschäftsführung in den Handel eingreifen und Kursnotierungen (vorübergehend) untersagen.