Nicht berücksichtigt wird bei der Ermittlung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz (Kostenmiete) oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage (Bewilligungsmiete) festgelegt worden ist (sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbindung).
Förderzwecke können staatliche Steuerung, Subventionierung, Marktbeeinflussung, wirtschaftspolitische Ziele wie Umweltschutz, sozialer Wohnungsbau oder Wohneigentumsbildung sein.