Die UN-Generalversammlung forderte 1984 die Suchtstoffkommission durch die Resolution 39/141 auf, die Ausarbeitung eines Übereinkommens gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln vorzubereiten.
Das Übereinkommen basiert auf dem Kernprinzip, dass Staatenlose nicht schlechter gestellt werden dürfen als Ausländer, die eine Staatsangehörigkeit besitzen.
Das Übereinkommen ist bis heute in Kraft und wurde später durch Zusatzabkommen, wie dem Protokoll von 1988 und den 2003 Amendments erweitert und angepasst.
Die Bezeichnung «Verkommnis» hat dabei nichts mit der Bedeutung des Verbs «verkommen» zu tun, sondern ist mit den Wörtern «Übereinkommen» und «Abkommen» verwandt.
Der Ausschuss kann auch individuelle Berichte über Verletzungen des Übereinkommens prüfen und Untersuchungen machen, jedoch nur in Mitgliedstaaten des Zusatzprotokolls des Übereinkommens.