Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Sie gilt juristisch dennoch als strafrechtlich relevant und wurde vor Gericht meist unter der Anklage der Dienstflucht (bei Verweigerung des Zivildienstes) oder Gehorsamsverweigerung verhandelt.
Der Staatsanwalt konnte Untersuchungshaft anordnen, da nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Schluss von Dienstflucht auf Fluchtgefahr und damit der Entziehung einer möglichen Strafe zulässig war.