Die Holzzuckerlösungen werden aufgrund dieses hohen Verunreinigungsgrades vor allem zur Vergärung zu Alkohol oder als Nährsubstrat für die Hefefermentation verwendet.
Da lediglich die Bakterienstämme, nicht aber deren Nährsubstrat gentechnisch modifiziert wurden und keine modifizierte DNA mehr im Produkt verbleibt, wird das gewonnene L -Cystin nicht als gentechnisch verändert eingestuft.