Der Veranstalter musste für die Rückbeförderung des Reisenden sorgen; die Kosten der Rückbeförderung trugen der Veranstalter und der Reisende je zur Hälfte.
Die Rückbeförderung der leeren Wagen geschah durch Pferde, von denen je eins in den geringeren Steigungen 3 Wagen, bei den größeren jedoch nur zwei oder auch nur einen zog.