Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Beim kommunalen Schadensausgleich handelt es sich um ein System der Selbstversicherung, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen versichert werden.
Im Unterschied zum Strafrecht genügt aber im Zivilrecht, das (lediglich) einen gerechten Schadensausgleich schaffen will, eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung.
Durch laufende Prämienzahlung aller Versicherungsnehmer soll gewährleistet werden, dass im Versicherungsfall die zum Schadensausgleich notwendige Schadenssumme vorhanden ist.