Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts führte 1976 Familiengerichte als neue Instanz ein und bündelte dort die Zuständigkeiten für Familien-, insbesondere Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen.
Bei der umfassenden, formlos gültigen Einigung (also auch hinsichtlich der Scheidungsfolgesachen) wird vom liberalen Grundsatz der Vertragsfreiheit ausgegangen.