Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, unter welchen Voraussetzungen ein unmittelbares Ansetzen im Fall der mittelbaren Täterschaft angenommen werden kann.
Reicht eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Beweisanzeichen zum Nachweis der Täterschaft aus, kann auch so die Schuld des Angeklagten nachgewiesen werden.