Bereits vor Verhandlungsbeginn stand für ihn fest, dass er nicht als Lehnsherr oder kaiserlicher Kommissar, sondern als Landesfürst den Stolbergern gegenübertreten wollte.
Eine naturgegebene Verhandlungsmacht ist bereits vor Verhandlungsbeginn existent und damit einer systembedingten (aus strukturellen oder kontextbezogenen Gesichtspunkten) gleichzusetzen.