Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Die (durch europarechtliche Vorgaben beeinflusste) Rechtsentwicklung zur Eintragungsfähigkeit und zum Schutzbereich solcher Marken im Verletzungsfall ist noch nicht abgeschlossen.
Die Rollen von Kläger und Beklagtem sind in der Nichtigkeitsklage dann verglichen zum Verletzungsfall vertauscht: Der Verletzungsbeklagte wird der Nichtigkeitskläger, der Verletzungskläger wird der Nichtigkeitsbeklagte.