Im Zeitalter der Globalisierung sei die „Schaffung eines normativen Rahmens für extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen“ ein zentraler Schritt, um weiterhin die Universalität der Menschenrechte zu gewährleisten.
Extraterritoriale Staatenpflichten (, kurz ETOs) bezeichnen die Verpflichtungen eines Staates, die Menschenrechte auch außerhalb seiner Staatsgrenzen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.