Bei der Hausüberweisung (Auftraggeber und Empfänger haben Konten bei derselben Bank) ist deshalb ein Widerruf nur bis zur Kontobelastung des Auftraggebers möglich.
Die Zahlstelle ist im Zahlungsdiensterecht die Bankverbindung des Lastschriftschuldners und löst Lastschriften mit Zustimmung (Autorisierung) des Zahlungspflichtigen durch Kontobelastung ein.