Dabei dreht sich – unter Mitbeteiligung des körpernahen Radioulnargelenks – die Speiche um die Elle und ermöglicht dadurch die Umwendebewegungen der Hand (Pronation und Supination).
Bei den Untersuchungsverfahren wurde eine Kollektiv- und Kontaktschuld (d. h. Mitwisserschaft und Mitbeteiligung) unterstellt; und das war ausreichend für die Verhängung von drakonischen Strafen bis zur Erschießung.