Die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber zu treffen.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Kinderzuschlag für das Kind gezahlt wird, für das die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden sollen.
Eine Prüfung ist ein Erhebungsverfahren, mit dem bestimmte Kompetenzen der Lernenden anhand deren erbrachter Leistungen (beispielhaft angewendetes Wissen bzw. Vermögen) möglichst objektiv, valide und reliabel gemessen werden sollen.