Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Ansonsten kann jeder legitimierte Inhaber eines Wertpapiers durch Vorlage der Urkunde die im Wertpapier versprochene Leistung vom Aussteller verlangen (Ausnahmen: Scheck und Wechsel, hier ist der Bezogene zahlungspflichtig; Abs.
Jeder legitimierte Inhaber eines Wertpapiers kann durch Vorlage der Urkunde vom Aussteller die im Wertpapier versprochene Leistung verlangen (Ausnahmen: Scheck und Wechsel, hier ist der Bezogene zahlungspflichtig; Art. 28 Abs.
Beteiligte beim Wechsel sind der Aussteller als Gläubiger, der Bezogene als Schuldner und gegebenenfalls noch ein weiterer Zahlungsempfänger (Wechselnehmer, Remittent).
Der Bezogene beabsichtigt durch die Zahlung der Geldsumme an den Begünstigten die Tilgung einer Verbindlichkeit gegenüber dem Aussteller (z. B. einer Kaufpreisschuld) oder die Gewährung eines Darlehens (Finanzwechsel).