Die Rechtspflege wurde vom landesherrlichen Schultheißen oder einem Stabhalter mit vom Gericht vorgeschlagenen und vom Amt bestätigten Geschworenen (Gerichtszwölfer) ausgeübt.
Die Gerichtsbesatzung bestand aus einem Gerichtsammann, den Geschworenen, einem Gerichtsschreiber, einem Gerichtsknecht, einem Überreiter (Forstaufseher), einem Heumesser, einem Roßmängelschauer und einem Weinschätzer.