Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Für die Entscheidung über die Genehmigung oder Anordnung von Unterbringungsmaßnahmen sind die Amtsgerichte zuständig, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.
Bestellt das Gericht dem Betroffenen ausnahmsweise keinen Pfleger für das Verfahren, so ist dies in der Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme getroffen wird, zu begründen.