In den vergangenen Jahren wurde gegen 1/5 bis 1/4 der beschuldigten Personen Anklage erhoben bzw. eine gerichtliche Entscheidung (v. a. Strafbefehl) beantragt.
In der Einführung ist formuliert, dass die Anklage die letzte Antwort der Verfassung auf einen Präsidenten sei, der sich selbst fälschlich für einen Monarchen halte.
Eine Anklage des Staatspräsidenten benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit, eine Anklage eines Regierungsmitglieds eine absolute Mehrheit der Abgeordneten.