Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Betriebsstätten, Niederlassungen oder Zweigniederlassungen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet gelten als Gebietsansässige, wenn sie im Wirtschaftsgebiet ihre Leitung haben und für sie eine gesonderte Buchführung besteht.