Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Ausweislich der gaianischen Institutionen gab es bereits im klassischen römischen Recht die Konstruktion mehrerer Rechtsbeteiligter als Gesamtgläubiger beziehungsweise Gesamtschuldner ().
Danach sind nur im Hinblick auf die Rechte aus dem Depotvertrag, nicht aber in Bezug auf die verwahrten Wertpapiere, die Inhaber eines Oder-Depots Gesamtgläubiger.