Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Diese ist nach der in der Rechtswissenschaft vorherrschenden Sonderrechtstheorie öffentlich-rechtlich, falls sie ausschließlich einen Träger öffentlicher Gewalt in dessen hoheitlicher Funktion berechtigt oder verpflichtet.
Zur Bestimmung der Rechtsnatur einer für den Rechtsstreit maßgeblichen Norm des materiellen Rechts verwendet die heute herrschende Meinung die sogenannte Sonderrechtstheorie.