Das kann angebracht sein, wenn der Betroffene den bestehenden Kompressionsdruck nicht toleriert, oder wenn der Beinumfang sich aufgrund der Ödemreduktion verringert hat.
Die Definitionen sind nicht deckungsgleich mit den Straftatbeständen; viele feministisch orientierte Gruppen und Organisationen beanspruchen z. B. eine Definitionsmacht für Betroffene.