Sie reichen über Probleme bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten, beim selbständigen Leben und Wohnen sowie beim Umgang mit Behörden bis hin zu rechtlichen Dingen.
Die Erledigung kann beispielsweise durch Zeitablauf eintreten, wenn eine Zeitbestimmung (Befristung) zum wesentlichen Inhalt des Verwaltungsakts gehört.