Der fensterlose Raum diente früher als Gefängnis, von dem durch eine Bodenluke Schwerverbrecher in das darunter liegende Verlies in sieben Meter Tiefe hinabgelassen werden konnten.
Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Zeit der Hexenverfolgungen noch nicht, deshalb wurden die Angeklagten in Kellern, Verliesen oder Türmen inhaftiert.