Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Allerdings ist dafür bereits die rügelose Einlassung in der Klageerwiderungsschrift ausreichend, eine Einlassung zur Hauptsache in der mündlichen Verhandlung ist nicht erforderlich.
Die Zuständigkeit kraft rügeloser Einlassung unterscheidet sich von einer solchen Gerichtsstandsvereinbarung dadurch, dass sie keiner Vereinbarung beider Parteien bedarf, sondern durch einseitiges Verhalten des Beklagten zustande kommt.