Die Zeitspanne wird dabei so gelegt, dass der bisherige Eigentümer hinreichend Zeit zur Verfolgung seines Rechtes eingeräumt erhält, andererseits dem Erwerber keine erheblichen Beweisschwierigkeiten entstehen.
Sein rechtes Schlüsselbein weist eine verheilte Fraktur auf, die vermutlich mit einer 2002 entdeckten Läsion im rechten Schultergelenk in Verbindung steht.
Aktivvermerke haben lediglich „kundmachende“, „nachrichtliche“, also deklaratorische Bedeutung; für Inhalt und Bestand des subjektiv-dinglichen Rechtes ist allein dessen Eintragung in der Zweiten Abteilung im Grundbuchblatt des belasteten Grundstücks ausschlaggebend.
Bestand bezeichnet den Zustand des Bestehens, oder Stehenbleibens, besonders aber, die ununterbrochene und unverletzte Fortdauer einer Sache oder eines Rechtes.