Weitere Regelungen gibt es für Altersentschädigung, Abfindung, Überbrückungsgeld, Gesundheitsschäden, Hinterbliebenen-Versorgung, Witwen und Waisengeld sowie für den Bezug von Entgelten und Versorgungs-Ansprüchen aus mehreren Amtsverhältnissen.
Zu den Mischformen (auch als Atypische Arbeit bzw. Atypische Beschäftigung bezeichnet) gehören zahlreiche freiwillige oder gesetzlich vorgesehene Arbeiten, die gering entgolten werden.