Bis zur Verwirklichung eines voll liberalisierten Energiebinnenmarktes wird es noch einige Zeit andauern und verschiedene unionsrechtliche Regulierungsmaßnahmen und Eingriffe benötigen.
Der freie, nichtdiskriminierende grenzüberschreitende Handel mit Energie ist damit der Grundgedanke der unionsrechtliche Regelungen für den Energiebinnenmarkt.