Mit der Durchforschung des Bundesgebiets nach nutzbaren Minerallagerstätten, deren Untersuchung sowie der Sammlung und Bearbeitung ihrer Ergebnisse sind die geologischen Anstalten der Länder (Landesämter) beauftragt.
Diese Anstalten stehen in Beziehung auf die Beobachtung des genehmigten Unterrichtsplans, auf Schulzucht und auf die Aufführung der Lehrer unter der Aufsicht der Schulbehörden.
Die in ihnen in Notzeiten häufig verrichteten Zwangsarbeiten färbten daher auf die Tätigkeit des Spinnens und auf die in solchen Anstalten Tätigen selbst ab.
Demnach sind es die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die die öffentliche Aufgabe der Grundversorgung durch inhaltliche Standards, allgemeine Empfangbarkeit und Sicherung der Meinungsvielfalt wahrnehmen müssen.