In juristischen Dokumenten und Rechnungen der Kanzleisprache war es üblich, Aufzählungen als durchlaufende Sätze zu formulieren und jeden einzelnen Posten mit item einzuleiten.
Der durchlaufende Fahrbahnträger ist nur an den Tragseilen aufgehängt, er ist nicht an den Pylonen abgestützt, sondern lagert nur auf den V-förmigen Endpfeilern.