Die Gerichtsbesatzung bestand aus einem Gerichtsammann, den Geschworenen, einem Gerichtsschreiber, einem Gerichtsknecht, einem Überreiter (Forstaufseher), einem Heumesser, einem Roßmängelschauer und einem Weinschätzer.
Durch die Isolation soll sowohl die unbeabsichtigte als auch die vorsätzliche Beeinflussung der Geschworenen, insbesondere durch Bestechung oder Bedrohung, verhindert werden.